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Schneekettenpflicht für LKW

In Europa gibt es keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Schneekettenpflicht für Nutzfahrzeuge, also wann ein LKW, Bus oder bspw. großer Transporter Schneeketten an Bord mitführen muss, sondern diese auch benutzt werden müssen. Nachstehen werden die wichtigsten Regelungen in Bezug auf die Schneekettenpflicht für Deutschland, Österreich und die Schweiz zusammengefasst.

Schneekettenpflicht für LKW und Nutzfahrzeuge in Deutschland

In Deutschland gibt es keine generelle Schneeketten-Pflicht für LKW über 3,5to, sondern durch das Verkehrszeichen 268 wird die Schneeketten-Pflicht für LKW angezeigt. Dann gilt für LKW mit Schneeketten eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, die teilweise von lokalen Gegebenheiten auch noch nach unten abweichen kann. Aufgrund der Wintereinbrüche in Deutschland in den vergangenen Jahren ist eine Mitführen von LKW-Schneeketten, besonders im süddeutschen Raum, in den Wintermonaten sehr empfehlenswert, denn ohne passende Schneeketten kommen die LKW schon bei kleinen Schneemengen oftmals nur noch wenig voran.

Schneekettenpflicht für LKW und Nutzfahrzeuge in Österreich

Für Österreich gilt eine Pflicht von Winterreifen für LKW auf mind. 2 Rädern einer Antriebsachse für den Zeitraum vom 1.11. bis zum 15.4. des Folgejahres. Ebenso herrscht für diesen Zeitraum eine Schneeketten-Pflicht für LKW in Österreich in der Form, dass mind. ein Paar LKW-Schneeketten für die Antriebsachse mitgeführt wird. Unter diese Schneeketten-Pflicht für LKW fallen auch bspw. Sattelzüge und andere Nutzfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5to und wenn die Bauart nicht die Montage der Schneeketten verhindert.
Grundsätzlich wird die Schneekettenpflicht auch durch das entsprechende Verkehrsschild signalisiert (blauer Grund und Schneeketten-Symbol). Dann sind bei entsprechender Wetterlage die LKW-Schneeketten zu montieren.
Die Wirtschaftskammer Wien bietet auch Informationen zur Schneekettenpflicht für LKW über 3,5to in Österreich.

Schneekettenpflicht für LKW und Nutzfahrzeuge in der Schweiz

Für die Schweiz gibt es keinen festen Zeitraum, in dem eine Schneeketten-Pflicht für LKW und Nutzfahrzeugeüber 3,5to besteht, so dass in der Schweiz nicht immer LKW-Schneeketten mitgeführt werden müssen. Mit einem entsprechenden Verkehrsschild wird in der Schweiz die LKW-Schneekettenpflicht signalisiert, unabhängig vom jeweiligen Zeitraum. Gerade in den Alpenregionen in der Schweiz kann es auch in den Sommermonaten schneien, so dass es hier empfehlenswert, immer ein paar LKW-Schneeketten mitzuführen.
Mindestens zwei LKW-Schneeketten (zugelassen von den Schweizer Behörden) sind auf den mit dem Schneekettenpflicht-Schild markierten Straßen dann auf den Antriebsrädern zu montieren.

Schneekettenpflicht für LKW und Nutzfahrzeuge in anderen Ländern Europas

Für die meisten Länder Europas gelten keine Pflichten zum dauerhaften Mitführen von LKW-Schneeketten oder bestimmte Zeiträume, in denen der LKW oder Nutzfahrzeug passende Schneeketten mitführen muss. In der Regel wird eine Schneekettenpflicht durch Verkehrsschilder signalisiert, die dann auch unbedingt beachtet werden sollte. Herrscht auf eine Straße durch Verkehrsschilder signalisierte Pflicht für Schneeketten und werden LKW dort ohne Schneeketten angehalten, kann es zu hohen Geldstrafen bzw. auch zur Stilllegung des LKW kommen. Einen Überblick zur Schneekettenpflicht in Europa findet man auch hier.

Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW mit Schneeketten

Neben der allgemeinen Pflicht, Schneeketten zu montieren, gelten mit montierten Schneeketten auch besondere Geschwindigkeitsbegrenzung für LKW, die in der Regel nicht über 50kmh, teilweise noch darunter (bspw. auf Straßen in Gebirgspässen) liegt. Hier gilt es, die lokalen Vorschriften zur Höchstgeschwindigkeit für LKW mit Schneeketten zu beachten.

Regelungen der jeweiligen Länder zur Schneekettenpflicht für LKW beachten

Diese Informationen geben nur einen Überblick über die unterschiedlichen Schneeketten-Pflichten für LKW über 3,5to innerhalb Deutschland, Österreich, der Schweiz und der weiteren EU-Länder und sind ohne Gewähr. Wir empfehlen daher, sich bei den zuständigen Behörden über die aktuell geltende LKW-Schneekettenpflicht des jeweiligen Landes zu informieren.

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