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Schneekettenpflicht für Busse

Anders als in vielen anderen Bereichen gibt es in Europa keine einheitliche Regelung in Bezug auf die Schneekettenpflicht für Busse, also wann ein Bus (Reisebus oder auch Linienus) passende Schneeketten an Bord mitführen muss bzw. wann diese auch benutzt werden müssen. Im Folgenden werden die wichtigsten Regelungen in Bezug auf die Schneekettenpflicht von Bussen für Deutschland, Österreich und die Schweiz zusammengefasst.

Schneekettenpflicht für Busse in Deutschland

In Deutschland gibt es keine allgemeine Schneeketten-Pflicht für Busse. Abhängig von der Situation kann aber das Verkehrszeichen auf bestimmten Straßen die Schneeketten-Pflicht für Busse signalisieren. Für Busse mit Schneeketten gelten dann, wir für alle Fahrzeuge mit Schneeketten, eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50km/h, die durch lokale Regelungen von Vorschriften auch nach unten abweichen kann. Um auch auf kurzfristige Wintereinbrüche vorbereitet zu sein, sollten Reisebusse, Fernbusse und Autobusse Schneeketten gerade bei Fahrten in die süddeutschen Regionen mitführen, denn so sind auch bei Schnee ein sicheres Manövrieren und ein Vorankommen möglich.

Schneekettenpflicht für Busse in Österreich

Für Österreich gilt eine Pflicht von Winterreifen für Busse, Autobusse und Omnibusse mit mehr als 8 Sitzen (außer dem Fahrersitz) mind. 2 Rädern einer Antriebsachse für den Zeitraum vom 1.11. bis zum 15.4. des Folgejahres. Für den gleichen Zeitraum besteht auch die Pflicht, Schneeketten für Busse mitzuführen. Mind. ein paar Omnibus-Schneeketten müssen mitgeführt werden, die bei Bedarf auf der Antriebsachse des Busses montiert werden. Ausgenommen von der Schneeketten-Pflicht für Busse sind nur Linienbusse. Reisebusse aller Art fallen also unter dieser Schneekettenpflicht, bspw. wenn mit dem Bus Urlauber in Skigebiete in Österreich transportiert werden.
Grundsätzlich wird die Schneekettenpflicht auch durch das entsprechende Verkehrsschild signalisiert (blauer Grund und Schneeketten-Symbol). Dann sind bei entsprechender Wetterlage die Autobus-Schneeketten zu montieren.
Die Wirtschaftskammer Wien bietet auch Informationen zur Schneekettenpflicht für Busse in Österreich.

Schneekettenpflicht für Busse in der Schweiz

Für die Schweiz gibt es keinen vorgeschrieben Zeitraum, in dem es für Busse / Autobusse eine Schneeketten-Pflicht, so dass in Reisebussen Schneeketten in der Schweiz nicht immer mitgeführt werden müssen. Die Schneekettenpflicht für Busse wird auf den jeweiligen Straßen in der Schweiz mit einem entsprechenden Schild signalisiert. Da es gerade in den Alpenregionen in der Schweiz auch im Sommer schneien kann, gibt es keinen festen Zeitraum, in dem Reisebusse / Autobusse Schneeketten mitführen müssen. Allerdings ist es aus genau dem Grund immer empfehlenswert, ein paar Bus-Schneeketten bei Fahrten in der Schweiz mitzuführen, um für alle Fälle gerüstet zu sein.  Auf den Straßen mit Schneekettenpflicht in der Schweiz für Busse müssen dann mindestens zwei Schneeketten auf der Antriebsachse montiert sein.

Schneekettenpflicht für Busse in anderen Ländern Europas

Für die meisten Länder Europas gelten keine generellen Pflichten zum obligatorischen Mitführen von Schneeketten für Busse oder bestimmte Zeiträume, in denen an Bord von Reisebussen oder Autobussen Schneeketten vorhanden sein müssen. In der Regel wird eine Schneekettenpflicht durch Verkehrsschilder angezeigt, der dann entsprechend Folge zu leisten ist. Wird ein Reisebus ohne Schneeketten auf einer Straße angehalten, wo Schneekettenpflicht herrscht, kann es zu hohen Geldstrafen kommen und evtl. sogar zur Stilllegung des Reisebusses. Einen Überblick über die allgemeinen Regelungen zu Schneekettenpflicht in Europa findet man hier.

Geschwindigkeitsbegrenzung für Reisebusse / Autobusse mit Schneeketten

Neben der allgemeinen Pflicht für Reisebusse und Autobusse, Schneeketten zu montieren, gelten für die Busse mit montierten Schneeketten auch besondere Geschwindigkeitsbegrenzung, die in der Regel nicht über 50km/h, teilweise noch darunter (bspw. auf Straßen in Gebirgspässen) liegt. Hier gilt es, die lokalen Vorschriften zur Geschwindigkeitsbegrenzung für Busse mit Schneeketten zu beachten.

Regelungen der jeweiligen Länder zur Schneekettenpflicht für Busse / Omnibusse beachten

Diese Informationen geben nur einen Überblick über die unterschiedlichen Schneeketten-Pflichten für Reisebusse / Autobusse innerhalb Deutschland, Österreich, der Schweiz und der weiteren EU-Länder und sind ohne Gewähr. Wir empfehlen daher, sich bei den zuständigen Behörden über die aktuell geltende Bus-Schneekettenpflicht des jeweiligen Landes zu informieren und im Zweifel besser die passenden Schneeketten für Busse an Bord mitzuführen.

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